Ab sofort haben wir nunmehr die Möglichkeit, die Anträge auch schon unterjährig zu erfassen und vom Gewinnsparverein genehmigen zu lassen. Wir bitten Sie daher, die Spendenanträge bis spätestens zum 31.10. eines jeden Jahres schriftlich einzureichen. Wir haben dazu dieses Formular eingestellt, dass Sie direkt am Bildschirm ausfüllen können. Nach dem Ausfüllen können Sie den Antrag gleich per E-mail an uns senden oder auch ausdrucken und per Post zustellen lassen.
Die Spendenanträge mit Vorhabensbeschreibung können von uns nur noch auf diesem Weg entgegengenommen werden. Anträge, die nach dem 31.10. bei uns eingehen, können für das laufende Jahr nicht mehr berücksichtigt werden.
Über die Spendenvergabe entscheiden wir jeweils nach dem 31.10. eines jeden Jahres. Es besteht kein Rechtsanspruch seitens der Antragsteller auf Berücksichtigung bei der Spendenvergabe. Die Entscheidung darüber liegt ausschließlich bei uns.
Nach Auszahlung der Spenden sind uns bis spätestens zum 31.05. des Folgejahres Nachweise über die Verwendung der Spendenbeträge einzureichen. Dies kann durch Einreichung von entsprechenden Rechnungskopien erfolgen.
Die Übergabe der Spenden wird - wie bisher- vor Weihnachten des jeweils laufenden Jahres stattfinden. Hierzu werden wir Ihnen rechtzeitig eine entsprechende Einladung zusenden.